Abteilung Kanu
vom TSV-Friedrichshafen-Fischbach
 

Hausordnung - TSV Fischbach Bodensee Abt. Kanu

Um uns Allen unangenehme Auseinandersetzungen zu ersparen wird darum gebeten, folgende Hinweise einzuhalten:


  • In unseren Clubräumen besteht Rauchverbot (Zigaretten usw. bitte im Freien genießen).

  • Müll bitte selbst entsorgen (an Mülltrennung denken).

  • Für Privateigentum wird bei Diebstahl keine Haftung übernommen. Liegengebliebene Gegenstände werden gesondert aufbewahrt und bei unserem Herbstputz verschenkt oder vernichtet.

  • Benutzung der Küche bleibt den Clubmitgliedern vorbehalten. Sie steht nur während der Saison zur Verfügung. Im Winter bleibt sie geschlossen (Wasser muss abgestellt werden, Frostgefahr). Wenn die Küche benutzt wird, ist sie in sauberem Zustand zu verlassen. Gleiches gilt für die Toiletten.

  • Das Betreten von Küche und Bootshalle ist Minderjährigen ohne Aufsicht untersagt. Ebenso das Hantieren mit Werkzeug und das Spielen am offenen Feuer.

  • Beschädigungen am Allgemeingut bitte sofort dem Platzwart oder dem Abteilungsleiter melden.


  • Kinder unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Clubgelände nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen sich ohne Aufsichtsperson bis 20:00 Uhr aufhalten.

  • Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt Alkoholverbot.

  • Beim Verlassen der Clubräume Fenster schließen und Lichter löschen. Unbedingt darauf achten, dass alle Türen und Tore geschlossen sind (Tore prüfen, ob auf beiden Seiten eingerastet, Toilettenfenster schließen).

  • Hunde sind nur unter Aufsicht erlaubt. Verunreinigungen sind vom Besitzer sofort zu beseitigen.

Hinweise bei privaten Feiern am und im Bootshaus:

  • Eine private Feier ist rechtzeitig der Abteilungsleitung zu melden. Der Termin wird in den Jahreskalender eingetragen. Das verantwortliche Kanumitglied schreibt seinen Namen dazu. Das Formular „Überlassung des Bootshauses für private Feiern“ ist auszufüllen. Die Hinweise auf dem Formular sind zu beachten.

  • Bei Feiern im Winterhalbjahr bitte beachten, dass kein fließendes Wasser zur Verfügung steht. Toiletten und Spüle dürfen nicht benutzt werden.

  • Das Vereinsgelände und die Räume sind spätestens bis 10:00 Uhr des folgenden Tages in sauberen Zustand zu versetzen. Eine Biertischgarnitur ist für Vereinsmitglieder freizuhalten. Der Bootsbetrieb darf zu keiner Zeit behindert werden.

  • Getränke werden nicht bereitgestellt. Sollten trotzdem Getränke des Vereins entnommen werden, so ist das zuständige Vereinsmitglied dafür verantwortlich, dass die Getränke ordnungsgemäß abgerechnet werden.
  • In den Räumen darf kein offenes Feuer verwendet werden. Auf dem Platz ist bei offenem Feuer auf Brandschutz zu achten. Nach der Feier ist dafür zu sorgen, dass offenes Feuer absolut gelöscht ist.


Fischbach, im April 2017
Die Abteilungsleitung